Geschichtliches
Das Gebiet des Niederlehmer Werders war bis in die 70er Jahre hinein vorwiegend landwirtschaftliche
Nutzfläche.
Neben Ackerflächen existierten zusammenhängende Flächen feuchten und frischen Grünlandes,
von denen große Teile bereits ab Mitte der 70er brach fielen.
Die landwirtschaftliche Nutzung wurde endgültig
aufgegeben, als in den 80er Jahren größere Bereiche im nördlichen Teil des Werders als Spülflächen für
geförderte Gewässersedimente aus dem Ausbau der Dahme-Wasserstraße genutzt wurden.
Auf der Grundlage von Beschlüssen von DDR-Behörden und eines Vertrages zwischen dem Volkseigenen Gut (VEG)
Diepensee, dem Rat der Gemeinde Niederlehme und dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK)
vom 04.12.1986 wurden die Flächen des Niederlehmer Werders zur Nutzung an Bürger Überlassen
(Beschluß des Zentralvorstandes des VKSK über "Grundsätze für die Errichtung und Nutzung von Kleingartenanlagen
des VKSK" vom 18.04.1985, Beschlüsse des Ministerrates der DDR vom 15.09.1977, 24.07.1978 und 28.05.1987,
Aufgabenstellungen zur Gestaltungsplanung und Standortzustimmungen des Rates des Kreises Königs Wusterhausen).
Ende der 80er Jahre wurden die Flächen dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK)
Übertragen und durch die Initative seiner Mitglieder in kleingärtnerische Nutzung genommen. Die Bildung der
verschiedenen Kleingartensparten war an Berliner Industriegebiete gebunden. Grundlage für den Aufbau der
Kleingartenanlage bildete die durch das Bezirksbauamt des Rates des Bezirkes Potsdam bestätigte
Gestaltungskonzeption. Die Gesamtanlage mit ihren verschiedenen Sparten stellte mit den nahezu
1.000 Kleingartenparzellen das größte geschlossene Kleingartengebiet in der ehemaligen DDR dar.
In der Nachfolge der politischen Veränderungen von 1989/90 wurde der Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde
Königs Wusterhausen e. V. (VGS e. V.) Rechtsnachfolger der VKSK und somit zunächst Nutzer und Zwischenpächter
der Flächen.
Anfang der 90er Übernahmen die früheren Grundeigentümer wieder ihr volles Verfügungsrecht über die Flächen,
woraus eine längere Periode der Unsicherheit über die Zukunft der Kleingartenanlagen resultierte. Auf Initative
des gemeinsamen Sprecherrates der Kleingartenvereine kam es im Jahre 1998 zum Abschluß von Pachtverträgen
zwischen dem VGS e. V. und den privaten Flächeneigentümern.
Der VGS e. V. und die Kleingartenvereine als Zwischenpächter sind dadurch in der Lage, die weitere
kleingärtnerische Nutzung auf gesicherter rechtlicher Grundlage gegenüber ihren Mitgliedern zu gewährleisten.